Allgemeine Fragen

Übernahme der Fusspflegekosten durch die Krankenversicherung

Frage: werden Fusspflegekosten von der Krankenversicherung bezahlt?

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) regelt die Zulassung zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Podologen oder Podologinnen sind keine Leistungserbringer bzw. med. Hilfspersonen im Sinne des schweizerischen Krankenversicherungsrechts.

Fusspflege als solche ist auch keine kassenpflichtige Leistung. Sie gilt nur dann als kassenpflichtig, wenn sie im Rahmen von Art. 7 Abs. 2 lit. b Ziffer 10 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) erbracht wird (d.h. Fusspflege bei Diabetikern) und von zugelassenen

  • Krankenschwestern oder Krankenpflegern
  • Organisationen der Krankenpflege zu Hause (Spitex)
  • Pflegeheimen

auf ärztliche Anordnung hin erbracht wird.

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