Anfrage zuhanden der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2007
Sehr geehrter Gemeinderat Ich beziehe mich auf das im Gemeindegesetz festgehaltene Anfragerecht. Meine Mutter Anna Jucker (wohnhaft im Spiegel 5, Rikon) ist langjährige Stimmbürgerin der Gemeinde Zell. Ich besitze eine notariell beglaubigte Generalvollmacht, damit ich meine Mutter in allen Belangen vertreten kann. Im Namen meiner Mutter stelle ich hiermit eine Anfrage zu handen der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2007. Wir erachten das Thema "Kündigung eines Pensionsvertrages im Alters- und Pflegeheim Spiegel in Rikon" von allgemeinem Interesse für die Gemeindebürger und damit zukünftigen Bewohner dieses Heimes. Wie sich diesen Sommer in den Diskussionen herausgestellt hat, waren sich bis zum heutigen Zeitpunkt die Gemeindebürger nicht im klaren darüber, dass die Heimleitung ohne Begründung einen Pensionsvertrag kündigen kann!
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Sehr geehrter Gemeinderat Ich beziehe mich auf das im Gemeindegesetz festgehaltene Anfragerecht. Meine Mutter Anna Jucker (wohnhaft im Spiegel 5, Rikon) ist langjährige Stimmbürgerin der Gemeinde Zell. Ich besitze eine notariell beglaubigte Generalvollmacht, damit ich meine Mutter in allen Belangen vertreten kann. Im Namen meiner Mutter stelle ich hiermit eine Anfrage zu handen der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2007. Wir erachten das Thema "Kündigung eines Pensionsvertrages im Alters- und Pflegeheim Spiegel in Rikon" von allgemeinem Interesse für die Gemeindebürger und damit zukünftigen Bewohner dieses Heimes. Wie sich diesen Sommer in den Diskussionen herausgestellt hat, waren sich bis zum heutigen Zeitpunkt die Gemeindebürger nicht im klaren darüber, dass die Heimleitung ohne Begründung einen Pensionsvertrag kündigen kann!
| Tatsache: | Im Pensionsvertrag des Alters- und Pflegeheimes Spiegel steht geschrieben: "Das Pensionsverhältnis kann unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden" Dies ermöglicht der Heimleitung, einem Bewohner ohne Begründung zu kündigen (siehe Beispiel von diesem Sommer). |
| Frage 1: | Ist es im Sinne des Gemeinderates und der Gemeindebevölkerung, dass die Heimleitung einem Bewohner des Pflegeheimes Spiegel ohne Begründung den Pensionsvertrag kündigen kann? |
| Frage 2: | Müsste nicht sinnvollerweise im Pensionsvertrag eine Einschränkung des Kündigungsrechtes aufgeführt sein, damit eine Kündigung von der Heimleitung nicht willkürlich ausgesprochen werden kann? |
| Frage 3: | Wäre es nicht sinnvoll, auch bei einer angepassten Kündigungsklausel, dem Bewohner und den Angehörigen vor einer Kündigung ein sogenanntes Anhörungs- und Mitspracherecht bei einer allfälligen Lösungssuche einzuräumen? |
- Redaktion Tössthaler
- Redaktion Landbote
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