Gedanken
Vater und Mutter (86- und 82-jährig) leben im gleichen Alters- und Pflegeheim "Im Spiegel" in Rikon. Unerwartet wird einem (nur einem!) Ehepartner der Pensionsvertrag gekündet. Gemäss Aussagen der Pflegedienstleitung ist der Bewohner beim Pflegepersonal beliebt.
Wie passt es in das Leitbild vom Alters- und Pflegeheim "Im Spiegel", dass einem 86-jährigen, schwer kranken Pflegeheimbewohner eine absolut unverständliche und ethisch nicht vertretbare Kündigung mit einem Satz ausgesprochen wird:
"Hiermit kündigen wir ihnen per 30. September 2007" (und dies ohne Begründung). Nach mehrmaligem Nachfragen bei der Heim- und Pflegedienstleitung sowie deren Stellvertretung, wurde uns keine Begründung angegeben. Erst die Heimkommssionspräsidentin gab uns eine lächerliche und völlig unverständliche Begründung an: "die nicht immer treffende Wortwahl einer Person sei das Problem".
Ein angeblicher Konflikt (welcher das sein soll, ist uns allerdings nicht klar) wird auf dem Buckel eines völlig unbeteiligten Heimbewohners ausgetragen. Die
Heimleitung hat nicht ein einziges Mal mit den Angehörigen, geschweige denn mit der angeblichen "Problemperson" über den sogenannten Konflikt gesprochen.
Die Kündigung wird ausgesprochen, ohne dass die
Pflegedienstleitung nur ein einziges Mal den Kontakt mit den Angehörigen, geschweige denn mit der angeblichen "Problemperson" gesucht hat. Die Kündigung wird ausgesprochen, obschon besagte Person nur am Uebertrittstag ins Heim einen Rapport abgegeben und ihr grosses Fachwissen als Wundexpertin angeboten hat. Sie hat sich im weiteren Verlauf
NICHT in die pflegerischen Aspekte eingemischt. Erst als der Heimbewohner überstürzt und aus für uns unverständlichen Gründen ins Spital eingeliefert wird, wird die pflegerische Betreuung des Bewohners im Pflegeheim durch die Angehörigen in Frage gestellt.
Nach der Kündigung wird uns mitgeteilt, dass das Pflegepersonal wegen uns zusammenbreche; auf die Frage wer und warum erhalten wir die lapidare Antwort, sie müssten nichts begründen...
Unser Vater hat sein ganzes Leben im Tösstal verbracht und hat fleissig mit seinen Steuern das Pflegeheim mitfinanziert. Nie hat er sich etwas zu Schulden kommen lassen und niemals wurde ihm irgendwo gekündigt. Als Dank dafür darf er jetzt seinen "Lebensabend" auf der Strasse verbringen! Weshalb? Weil sich Angehörige für eine palliative Pflege eingesetzt haben! Weil sie nicht zusehen wollten, wie ihr geistig aktiver Vater zunehmend apathisch wurde und unter Schmerzen leidet! Eine angepasste Wundbehandlung hätte wesentlich weniger Arbeit für das Pflegepersonal bedeutet und hätte zu einer besseren Lebensqualität beigetragen.
Schlussfolgerung
Wenn der Bewohner seine Rechnungen immer pünktlich bezahlt hat, wenn der Bewohner nie gegen die Hausordnung verstossen hat, wenn der Heimleiter wie auch die Pflegedienstleitung nie den Kontakt wegen einem angeblichen Konflikt mit uns gesucht haben, muss aus unserer Sicht eine "graue Eminenz" im Hintergrund die Ursache für den unbegründeten Rausschmiss eines - im angeblichen Konflikt - unbeteiligten Heimbewohners sein. Wer bleibt da noch übrig? Der Heimarzt (früherer Hausarzt)! Hat der Heimarzt eventuell Angst um seinen guten Ruf und will einen Problemfall (sogenannter "Aerzte Kunstfehler" ... ?) auf einfache Art loswerden? Muss so etwas bei uns in der Schweiz einfach hingenommen werden? Wir denken nicht! Zu einer einvernehmlichen Lösung wurde vom Pflegeheim nie Hand geboten.
Wir stellen die Führungs- und Pflegekompetenz des Alters- und Pflegeheims "Im Spiegel" (Rikon im Tösstal) in Frage! Dieser Vorwurf ist nur gegen das Kader gerichtet - nicht betroffen davon ist das Personal, auch wenn der Rauswurf eines angeblich beliebten Bewohners einfach so hingenommen wurde.
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| Das vermeintliche Recht des "Stärkeren" spielt eine nicht unerhebliche Rolle. In der naiven Meinung, mit den gegebenen Stukturen könne jedes Problem gelöst werden, übersieht man, dass einzelne Schlüsselpersonen wie Heimleiter oder Heimarzt mit ihrer Sicht der Dinge die "Non-Profis" in den Heimkommissionen oder Stiftungsräten in den meisten Fällen fertig bringen, Problemfälle nach ihrem Gusto zu schildern.
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Damit in Zukunft kein arroganter Heimleiter willkürlich und missbräuchlich einen Pensionsvertrag in Alters- und Pflegeheimen (nicht nur das Alters- und Pflegeheim "Im Spiegel" betreffend) kündigen kann, muss entsprechende Klausel im Pensionsvertrag (resp. Heimreglement) geändert werden:
| alt:
| Im Pensionsvertrag sowie im Heimreglement steht lapidar: "Das Pensionsverhältnis kann unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden."
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| neu:
| Das Pflegeheim sollte einen Pensionsvertrag nur in begründeten Fällen kündigen dürfen (zB bei Verstoss gegen die Hausordnung) oder nur bei vorgängiger Verwarnung. Dies würde die echte Chance bieten, dass Ungereimtheiten rechtzeitig an den Tag kommen. Eine Verwarnung würde von allen Beteiligten erfordern, die Konfliktpunkte zu besprechen und wenn möglich zu bereinigen.
Von der Heimkommission wurde verneint, dass es im Kt.Zürich eine Ombudsstelle für Alters- und Pflegeheime gibt! In den Unterlagen sollte unbedingt der Vermerk auf die UBA (Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter) gemacht werden, damit Probleme nicht eskalieren und frühzeitig ein Mediator beigezogen werden kann.
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Jetzt geht es in erster Linie um das Wohlbefinden unserer Eltern. Unserem kranken Vater hat die grundlose Kündigung und der damit verbundene Rauswurf aus seiner Gemeinde das Herz gebrochen! Solche Handlungsweisen sind sogar für uns völlig unverständlich, wie soll dies ein 86-jähriger schwer kranker Mann verstehen.